(Gem. Vorstandsbeschluß vom 01.06.1999 und 16.05.2008 sowie Gen.Vers. Beschluß vom 19.06.1999, 26.03.2004 und 09.09.2005 und Beschluss des Geschäftsf. Vorstands vom 16.05.2008 und 08.12.2010)

Jeder Schützenbruder, der mindestens drei Jahre Mitglied im Schützenverein Bad Waldliesborn ist, kann sich am Vogelschießen beteiligen und die Königswürde erringen. Ein Schützenkönig kann sich erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren erneut um die Königswürde bewerben.

Es wird zunächst auf die Insignien, und zwar in der Reihenfolge Krone, Zepter und Apfel, geschossen. Die drei erfolgreichen Insignienschützen haben auf der folgenden Generalversammlung den dort anwesenden Schützenbrüdern je eine Runde Bier auszugeben. Sollte einer der Insignienschützen fehlen, so hat er gleichwohl die Kosten für seine Runde zu übernehmen. Auf die Insignien darf jeder Schützenbruder schießen, der nicht innerhalb der letzten fünf Jahre eine der Insignien errungen hat. Jeder Insignienschütze erhält einen Orden vom Verein. Wenn er die Wartezeit von fünf Jahren nicht eingehalten hat, wird der Orden verweigert. Wenn alle Insignien errungen sind, wird so lange geschossen, bis das letzte Stück des Vogels aus dem Kugelfang fällt.

König ist der Schütze, der diesen letzten Rest des Vogels von der Stange schießt. Wer Schützenkönig werden will, sollte sich den monetären Anforderungen dieses Amtes stellen können. Die letzte Entscheidung hierüber trifft der Vorstand.

Der König und die Königin erhalten vom Verein ein Schussgeld für das Regierungsjahr. Wer den vorletzten Schuss auf den Vogel abgegeben hat, erhält einen Wanderpokal.

Der amtierende König hat lediglich Repräsentationsaufgaben. Er hat die Regeln der Anleitungen für das jeweils amtierende Königspaar des Schützenvereins Bad Waldliesborn während der Dauer der Regentschaft zu beachten. Diese Anleitungen werden dem König nach dem Königsschuß ausgehändigt. Zu jeder Vorstandssitzung wird der König eingeladen, hat jedoch dort kein Stimmrecht.

Nach dem Königsschuß wird der Hofstaat in Abstimmung mit dem Vorstand zusammen gestellt. Der Hofstaat besteht aus dem Königspaar, zwei Thronoffiziere und nicht mehr als zwölf Hofstaat Paaren. Die Königin muss weiblich und am Tag des Vogelschießens 18 Jahre alt sein.
Der Schützenverein stellt lt. Generalversammlungsbeschluss die für die Throngesellschaft erforderlichen Kutschen kostenlos.

Sollte sich kein Schützenbruder finden, der den finalen Königsschuß anbringt und auch der Vorstand bei der Kandidatensuche erfolglos bleiben, so wird das Schützenfest ohne Königspaar und Hofstaat fortgesetzt.