1. Der Verein, gegründet am 23. Januar 1921 unter dem Namen -Schützenverein Suderlage-Bad Waldliesborn- führt den Namen „Schützenverein Bad Waldliesborn e.V.“
  2. Der Sitz des Vereins ist Bad Waldliesborn.
  3. Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.

(I.)

Zweck und Aufgaben des Vereins sind:

  1. die Pflege und die Förderung echten deutschen Schützengeistes und der Kameradschaft;
  2. die Erhaltung der Tradition der Gemeinde und dem Motto Glaube, Brauchtum, Sitte, Heimat durch:
    1. das Eintreten für die christlichen Glaubensgrundsätze und deren Verwirklichung im Geiste der Ökomene,
    2. Dienst am Gemeinwohl aus verantwortungsbewußtem Bürgersinn durch Förderung der Jugend, Unterstützung alter und kranker Mitbürger
    3. Pflege der geschichtlichen Überlieferung und des althergebrachten heimatlichen Brauchtums;

(II.)

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  1. Eintreten für christliche Sitte und Kultur im privaten und öffentlichen Leben;
  2. Dienst am Gemeinwohl durch finanzielle und ideelle Unterstützung der örtlichen Kirchengemeinden, der Schule und der Kindergärten sowie deren Fördervereine sowie alter und kranker Mitbürger;
  3. Förderung der heimatlichen Kultur durch Darbietung von Veranstaltungen im Bereich der militärischen und konzertanten Marschmusik;
  4. Förderung sportlicher Übungen und Leistungen im Bereich des Schießsportes, speziell für Schüler und Jugendliche.

(III.)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(IV.)

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Vereine dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

Mitglieder des Vereines können werden:

    1. alle männlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
    2. weibliche Personen sowie Schüler/Schülerinnen mit Vollendung des 12. Lebensjahres sowie Jugendliche beiderlei Geschlechts, wobei sich die Rechte der weiblichen Personen und der Schüler/Schülerinnen und Jugendlichen beschränken auf sämtlichen Aktivitäten der Schießsportabteilung (Schießriege). Sie haben weder aktives noch passives Wahlrecht in den Mitgliederversammlungen des Vereines. Dies gilt nicht für ihre Mitgliedschaft in der Schießsportabteilung selbst.Weibliche Mitglieder und Schüler/Schülerinnen sowie Jugendliche sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit. Dies gilt nicht für solche Beträge, die ausschließlich in der und für die Schießsportabteilung erhoben werden.
  1. Die Aufnahme in den Verein ist über ein Mitglied des Vorstandes zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
  2. Die Mitgliedschaft erlischt:
    1. durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand erklärt werden kann;
    2. durch förmliche Auschließung, die nur duch Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden kann. wenn das Mitglied den Interessen des Vereines zuwiderhandelt oder gegen die Satzung verstößt. Gegen den Ausschluss ist innerhalb von 30 Tagen Einspruch möglich. Über den Einspruch entscheidet dann der Vorstand mit der 2/3 Mehrheit;
    3. wenn das Mitglied mit dem Jahresbeitrag mehr als ein Jahr in Rückstand gerät. Die förmliche Ausschließung ist auch hier durch Beschluss des Vorstandes auszusprechen. Gegen den Ausschluss ist ebenfalls innerhalb von 30 Tagen Einspruch möglich. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit;
    4. wenn dem Mitglied die bürgerliche Ehrenrechte aberkannt worden sind;
    5. durch Tod des Mitglieds.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Rechtsanspruch.

Organe des Vereines sind:

  1. Die Mitgliederversammlung;
  2. der Vorstand, bestehend aus
    1. 1. Vorsitzender
    2. Oberst
    3. 1. Schriftführer
    4. 1. Kassierer
    5. Vorsitzender des Festausschusses
    6. 2. Schriftführer
    7. 2. Kassierer
    8. Batallionskommandeur
    9. Stabsarzt
    10. Platzmajor
    11. Gerätewart
    12. 3 Festausschussmitglieder
    13. Vorsitzender der Schießriege